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BfC

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)

Seit dem 27. Februar 2016 ist das neue Chancengleichheitsgesetz in Kraft und löst das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2005 ab.

Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.

Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Beauftragten für Chancengleichheit ausgeweitet und verbindlich geregelt. Sie werden stärker in den Bewerbungsprozess eingebunden und haben das Recht, an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

An jedem Seminar übernehmen die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und deren Stellvertreterin die Aufgabe, die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu unterstützen und dessen Einhaltung zu gewährleisten.

Die Beauftragten für Chancengleichheit der Seminare treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Beauftragten für Chancengleichheit des Regierungspräsidiums Freiburg zum Austausch und zur Weiterbildung.





Die Beauftragten für Chancengleichheit am Seminar Rottweil (GWHRS) sind ab dem 01.02.2022



Martina Kriebel
Seminarschulrätin
BfC am Seminar Rottweil (GWHRS)
Kameralamtsgasse 8
Zimmer 2.15
Telefon: 0741/243-2512
martina.kriebel@seminar-gwhrs-rw.kv.bwl.de



Sonja Karagiorgos
Lehrerin
Stellvertretende BfC am Seminar Rottweil (GWHRS)
karagiorgos.sonja@gwhrs.seminar-rottweil.de




Bei Fragen und Problemen sind wir immer für Sie da.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums.

 

 

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