Zur Schwerbehindertenvertretung
Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) bilden u.a. die Verwaltungen des Landes eine Personalvertretung, deren Aufgabe es nach § 67 ist "...darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,...".
Je nach Zugehörigkeit zu verschiedenen Dienststellen sind verschiedene Personalvertretungen zuständig. Für Lehramtsanwärterinnen und - anwärter bzw. für die Lehrbeauftragten sind dies die Örtlichen Personalräten an den entsprechenden Schulämtern.
Für die hauptamtlichen Mitarbeiter ist es der Personalrat am Seminar Rottweil.
Sie können sich bei Fragen an folgende Mail - Adressen wenden (aufgeführt wurden die Adressen der jeweiligen Vorsitzenden der Personalräte):
Örtlicher Personalrat Donaueschingen